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   BayObLG, 19.01.1982 - BReg. 1 Z 20/81   

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BayObLG, 19.01.1982 - BReg. 1 Z 20/81 (https://dejure.org/1982,19218)
BayObLG, Entscheidung vom 19.01.1982 - BReg. 1 Z 20/81 (https://dejure.org/1982,19218)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Januar 1982 - BReg. 1 Z 20/81 (https://dejure.org/1982,19218)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1982, 20
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • LAG München, 06.06.2023 - 3 Ta 59/23

    Gegenstandswertfestsetzung, Urteilsverfahren, Vergleichsabschluss,

    Das Verbot der reformatio in peius findet im Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 RVG keine Anwendung (vgl. BayObLG Beschluss vom 19.01.1982 - 1 Z 20/81 - JurBüro 1982, 1024; LAG München, Beschluss vom 23.06.2015 - 3 Ta 170/15 - ihm folgend OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.02.2022 - 3 WS 33/21 - Rn. 10; LAG Sachsen, Beschluss vom 23.06.2014 - 4 Ta 95/14 (3) - GKArbGG/Schleusener, a.a.O. § 12, Rn. 372 m. w. Nachw. auch zu der abweichenden Meinung; Boecken/Düwell/Diller/Hanau/Müller, Gesamtes Arbeitsrecht, 2. Auflage 2022, §§ 32, 33 RVG Rn. 51).
  • LAG Hamburg, 27.08.2002 - 5 Ta 14/02

    Anwaltsvergütung; Mehrfache Festsetzung des Gegenstandswertes; Betriebsänderung;

    Hieraus wird abgeleitet, dass auch im Beschwerdeverfahren nach § 10 Abs. 3 BRAGO eine Abänderbarkeit der angegriffenen Entscheidung von Amts wegen und damit zulasten des Beschwerdeführers oder der Beschwerdeführerin erfolgen kann (I_AG Hamburg, Beschluss vom 28. Oktober 1987, 1 Ta 4/87, LAGE § 10 BRAGO Nr. 2; LAG Hamburg, Beschluss vom 13. November 1995, 2 Ta 20/95, NZA-RR 1996, S. 306; BayObLG, Beschluss vom 19. Januar 1982, 1 Z 20/81, JurBüro, 1982, 1024; Schneider, Streitwertkommentar, Rdnr. 250).

    Ob dieses ausnahmsweise der Fall sein kann, wenn, wie in dem vom Bayrischen Obersten Landesgericht entschiedenen Fall (BayObLG, Beschluss vom 19. Januar 1982, 1 Z 20/81, JurBüro, 1982, 1024), eine solche Verbindung doch besteht, kann dahingestellt bleiben, weil ein solcher Ausnahmefall für das regelmäßige Verständnis der Vorschriften, die auf eine Trennung ihrer Anwendungsbereiche angelegt sind, nicht maßgeblich sein kann.

  • LAG München, 16.11.2023 - 3 Ta 177/23

    Gegenstandswert, Streitwert, Vergleichsmehrwert, Auskunftsanspruch über

    Das Verbot der reformatio in peius findet im Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 RVG keine Anwendung (vgl. BayObLG Beschluss vom 19.01.1882 - 1 Z 20/81 - JurBüro 1982, 1024; LAG München, Beschluss vom 23.06.2015 3 Ta 170/15 - ihm folgend OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.02.2022 - 3 WS 33/21 Rn. 10; LAG Sachsen, Beschluss vom 23.06.2014 - 4 Ta 95/14 (3) - GKArbGG/Schleusener, a.a.O. § 12, Rn. 372 m. w. Nachw. auch zu der abweichenden Meinung; Boecken/Düwell/Diller/Hanau/Müller, Gesamtes Arbeitsrecht, 2. Auflage 2022, §§ 32, 33 RVG Rn. 51; ausführlich auch LAG München, Beschluss vom 06.06.2023 - 3 Ta 59/23 - Rn. 88 f.).
  • BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 387/00

    Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens in einer Erbscheinssache

    Dass die Beteiligte zu 1 darüber hinaus einen Anspruch auf Zugewinnausgleich gehabt hätte (§ 1371 Abs. 2 Halbsatz 1 AGB), ist nicht ersichtlich (vgl. BayObLGZ 1982, 20/28).
  • BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88

    Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des

    Auszugehen ist hierbei vom Wert des nach Abzug der Nachlaßverbindlichkeiten verbleibenden Reinnachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls ( § 107 Abs. 2 Satz 1 KostO , BayObLGZ 1982, 20/27).
  • BayObLG, 26.10.1995 - 1Z BR 163/94

    Anwendung belgischen Erbrechts auf einen belgischen Staatsangehörigen nach dessen

    In diesem Zusammenhang sind unsichere Nachlaßforderungen (vgl. BayObLGZ 1969, 200, 207) und unsichere Nachlaßverbindlichkeiten (vgl. BayObLGZ 1982, 20, 28) zu schätzen.
  • OLG Köln, 12.12.2005 - 2 Wx 39/05

    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens betr. die Einziehung eines ausschließlich

    Somit kann grundsätzlich der Wert des nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten verbleibenden Reinnachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls (§ 107 Abs. 2 Satz 2 KostO) als Anhaltspunkt für eine Beschwerde gegen eine Einziehung des Erbscheins herangezogen werden (vgl. auch BayObLGZ 1982, 20 [27]; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 102).
  • BayObLG, 19.07.1994 - 1Z BR 23/94

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit eines Verfahrensbevollmächtigten im

    Das als befristete Erstbeschwerde gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BRAGO zu wertende Rechtsmittel, über das in entsprechender Anwendung des § 199 Abs. 2 Satz 1 FGG das Bayerische Oberste Landesgericht entscheidet (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BRAGO ; BayObLGZ 1982, 20/23), ist zulässig.
  • OLG Düsseldorf, 13.07.1994 - 3 Wx 303/94

    Geschäftswert für Erbschein-Einziehungsverfahren

    Das Landgericht ist im Grundsatz mit Recht davon ausgegangen, daß im Verfahren über die Einziehung eines Erbscheins der Wert des nach Abzug der Nachlaßverbindlichkeiten verbleibenden Reinnachlasses maßgebend ist und zwar im Zeitpunkt des Erbfalls (§§ 108 Satz 2, 107 Abs. 2 Satz 1 KostO ; vgl. auch BayObLGZ 1982, 20, 27; Rechtspfleger 1975, 410).
  • BayObLG, 31.03.1987 - BReg. 1 Z 12/87

    Beschwerde eines Erben gegen die Festsetzung von getrennten Geschäftswerten für

    In Nachlaßsachen dient als Anhaltspunkt insbesondere der reine Nachlaßwert im Zeitpunkt des Erbfalls (BayObLGZ 1982, 20/27; BayObLG JurBüro 1983, 899; Rpfleger 1975, 410).
  • BayObLG, 23.06.1983 - BReg. 1 Z 41/83

    Bestimmung des Erben druch Testament ; Widerruf eines Testaments

  • BayObLG, 28.06.1989 - BReg. 1a Z 75/88

    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit der

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